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Wir setzen höchste Ansprüche an Seriosität und Authentizität. Mit Leidenschaft wollen wir uns stets erneut übertreffen und jeden Tag noch besser werden.

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Mit der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen zu überzeugen – das ist eines unserer obersten Unternehmensziele.

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Für unsere Qualität in der Kundenberatung und im Service werden wir regelmäßig von unabhängigen Instituten ausgezeichnet.

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Wenn Sie Ihre Abgabenlast senken wollen, sollten Sie die Steueränderungen nutzen. Checken Sie auch, was über Ihren Arbeitgeber drin ist: Haben Sie ein Jobticket genutzt oder ein umweltfreundliches Dienstfahrzeug? Das kann Ihre Lohnsteuern und Sozialabgaben senken.

Du kannst nicht die Finanzielle Freiheit erreichen, wenn Du Dich wie die Masse verhältst. Die Masse der Menschen spart kein Geld, baut kein Vermögen auf und ist wenige Monate von der eigenen Pleite entfernt. Die Masse der Menschen folgt der Werbung, kauft die neusten Markenartikel und hinterfragt ihren Konsum nicht. Die Masse der Menschen hat sich niemals Gedanken darüber gemacht, wie ihr Leben in der Zukunft konkret aussehen soll.

Verschiedene Reiseversicherungsanbieter haben ihre Produkte aufgrund der Corona-Pandemie mittlerweile ergänzt. So kann z. B. auch eine behördlich angeordnete Quarantäne im In- oder Ausland in Reiserücktritts- oder –abbruchpolicen oder auch Zusatztarifen mitversichert sein. Da sich für diese erweiterten Leistungen meist Zusatzprämien ergeben, sollte individuell genau geprüft werden, ob ein Versicherungsabschluss tatsächlich empfehlenswert ist. Verbraucher*innen sollten daher vor Versicherungsabschluss die Bedingungen aufmerksam lesen, was jeweils genau versichert und was von den Leistungen ausgeschlossen ist.  Allein die Pandemie oder die jetzt am Markt erscheinenden Deckungserweiterungen ändern nichts an der grundsätzlichen Einschätzung, dass eine Reiserücktritts- bzw. Abbruchversicherung – anders als eine Auslandsreisekrankenversicherung, die wir dringend empfehlen – selten empfehlenswert ist und nur bei äußerst teuren oder langen Reisen in Betracht gezogen werden sollte.

Das ist eine sehr weitreichende Frage, die zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise sicher beantwortet werden kann. Abzusehen ist, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu massiven wirtschaftlichen Verwerfungen und Kurseinbrüchen an den Börsen weltweit kommt. Dies kann natürlich auch Auswirkungen auf die Kapitalanlage der Lebensversicherungsunternehmen haben. Wie diese allerdings genau aussehen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise prognostizieren.

Fällt ein Arbeitnehmer aus, erhält er in der Regel nur für bis zu sechs Wochen volle Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber. Ist ein Erwerbstätiger länger als sechs Wochen krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse so lange Krankengeld, bis er zurück in den Beruf kann – allerdings maximal bis zur 78. Krankheitswoche (ca. 1,5 Jahre). Die Höhe des Krankengelds entspricht 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des letzten Nettolohns. Von diesem Geld werden jedoch noch die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, so dass das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld nur bei rund 75-78 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens liegt.

Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebens­unterhalt zu decken, über­nimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebens­unterhalt, Miete, Heizung. Diese spezielle Sozial­hilfe im Alter nennt sich Grund­sicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der durch­schnitt­liche Bruttobedarf bei der Grund­sicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundes­amts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antrag­steller ihre Vermögens­verhält­nisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.

Nutzen Sie Anlageklassen wie Aktien und Immobilien, teilweise auch Unternehmensanleihen sowie Crowdlending und Crowdinvesting, die höhere Zinsen als die Inflationsrate aufweisen. Gold sollte eine Ergänzung darstellen, ist aber eher Krisenwährung als Inflationsschutz. Gold ist nur wertvoll, weil es selten ist.

Grundsätzlich sollten Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Versicherer suchen und mit ihm erörtern, welche Möglichkeiten es in Ihrer finanziellen Situation gibt. Eventuell kann bei bestimmten Policen die Prämie ausgesetzt, reduziert oder von monatliche auf jährliche Zahlung umgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit kann es sein, den Vertrag ruhend zu stellen. Dann allerdings besteht für diese Zeit kein oder nur ein reduzierter Versicherungsschutz. Wichtig: Kündigen Sie Versicherungsverträge nicht voreilig, sondern prüfen Sie zunächst alle Ihre Optionen. Existenzielle Versicherungen wie Privathaftpflicht oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollten unbedingt aufrechterhalten werden.

Der Versicherer kann grundsätzlich erst kündigen, wenn er unter Einhaltung strenger gesetzlicher Voraussetzungen eine Frist zur Zahlung der ausstehenden Prämien gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der/die Versicherungsnehmer*in innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist die Rückstände vollständig ausgleicht. Der Vertrag wird dann unverändert fortgesetzt.

Sprechen Sie in jedem Fall immer rechtzeitig mit Ihrem Versicherer um zu klären, was es für Möglichkeiten in Ihrer Situation gibt.

Der Berufs-Rechtsschutz dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrzunehmen. Allerdings muss immer ein Versicherungsfall (Rechtsschutzfall) vorliegen. Dieser ist meist zu dem Zeitpunkt gegeben, zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel Ihr Arbeitgeber) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.

Ob Hauskauf, Umstieg auf erneuerbare Energieträger, Altersvorsorge oder berufliche Weiterbildung: Der Staat hält für die Bürger Fördermittel in Form von zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen bereit. Geldgeber sind je nach Förderprogramm Institutionen des Bundes oder der Länder.

Sie erhalten Leistungen, wenn Sie nach Ihrem Vertrag bedingungsgemäß berufsunfähig sind. Das ist dann gegeben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Geprüft wird der zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf, so wie er in Ihrem konkreten Einzelfall ausgestaltet war. Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen wegen Krankheit, Kräfteverfall oder als Folge eines Unfalls nicht mehr zu einem bestimmten Grad (meistens 50 Prozent) ausüben können, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Einige Tarife (mit der sog. Infektionsklausel) leisten auch dann, wenn Sie wegen einer Infektion mit einem gesetzlichen oder behördlichen Beschäftigungsverbot von mindestens sechs Monaten belegt werden.